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Akupunktur als privatärztliche Leistung wird nach der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte –GOÄ- abgerechnet.

Eine Akupunktur mit einer Liegezeit von mindestens 20 Minuten wird mit 107,91€  (GOÄ 269a x 2.3 oder höher, je nach Aufwand) berechnet.

 

Wir brauchen etwa eine Stunde pro Patient und berechnen zwei Sitzungen von jeweils 30 Minuten.

Die Akupunkturnadeln sind zum Selbstkostenpreis in Rechnung zu stellen. 

Die spezifische Akupunktur–TCM-Anamnese und spezielle Diagnostik (Puls Zunge, s.o.) werden zusätzlich berechnet. Diese Kosten liegen je nach Umfang und Zeitaufwand bis zu €150/-.

Weitere Reiztechniken, die zur Akupunktur eingesetzt werden, wie z.B. Moxawärme oder Schröpfen sind zusätzlich zu berechnen oder wie oben beschrieben in der Steigerung der Grundgebühr berechnet. 

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Für eine Serie mit mehreren Akupunktursitzungen wird diese Leistung bei jeder Behandlung angesetzt. Erfordert die Akupunktur besonders hohen Zeitaufwand oder werden zusätzliche Reizarten z.B. Moxibustion in die Therapie mit eingebaut, so kann der Arzt die GOÄ Ziffer mittels Steigerungsfaktor entsprechend des entstandenen Aufwands anpassen.

Ihre Versicherung gibt Ihnen sicherlich dazu Auskunft. 

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